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2. deutschlandweiter Blitzermarathon

Verkehrsrecht - StVO | 12. November 2014

Als Blitz-Marathon wird eine bundesweite polizeiliche Aktion bezeichnet, an der sich unisono alle sechzehn Innenministerien der Bundesländer beteiligen. In einer 24h-Geschwindigkeitskontrolle werden an vielen Tausend Kontrollpunkten alle Varianten der Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt. Zu denen gehören zivile sowie auch uniformierte Radarfahrzeuge, stationäre Radaranlagen, Videomess-Fahrzeuge sowie Laserpistolen. Vorläufer des deutschlandweiten Blitz-Marathons waren mehrere vergleichbare Kontrollveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen. Im Mai 2013 entschieden sich die Innenminister der Bundesländer auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder für eine derartige länderübergreifende Geschwindigkeitskontrolle. Dieser erste deutschlandweite Blitz-Marathon fand am Donnerstag, dem 10. Oktober 2013 statt, der zweite, 2014er Blitz-Marathon am Donnerstag, dem 18. September.

Die stationären Kontrollpunkte standen im Vorfeld beider Blitz-Marathons fest, sie waren also bekannt. Ungeachtet dessen lag beim 2014er Blitz-Marathon die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen mit rund dreiundneunzigtausend bei einem Plus von zehntausend deutlich über der aus dem Vorjahr. Die Einzelergebnisse in den Bundesländern sowie in den drei Stadtstaaten sind recht unterschiedlich und lassen sich nur subjektiv nach ganz unterschiedlichen Kriterien aus- und bewerten. Zu den Anhaltspunkten für eine Auswertung gehören beispielsweise die Zahl der Kontrollpunkte, deren Platzierung auf den unterschiedlichen Straßen, an den Einfall- oder Ausfallstraßen von kleineren Gemeinden, von Städten, oder an einer Autobahnauffahrt.

Tim Reckmann  / pixelio

Unterm Strich ging es bei dem Blitz-Marathon darum, die Autofahrer an die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften zu erinnern; und das notfalls mit einem spürbaren Bußgeld. Auch ein Ergebnisvergleich der beiden Blitz-Marathons untereinander lässt sich kaum objektiv gestalten. Eine feste Größe ist die Zahl der kontrollierten Fahrzeuge, die ihrerseits in Relation zu dem gesamten Verkehrsaufkommen zu setzen wäre. Der 2014er Aufwand war sowohl organisatorisch als auch personell beträchtlich. Rund fünfzehntausend Beamte waren an etwa siebentausendfünfhundert Kontrollstellen im Einsatz, also im großen Bundesdurchschnitt zwei Beamte je Kontrollpunkt für vierundzwanzig Stunden. Allein daran lässt sich errechnen, welche Zahl an Überstunden sich an diesem einen Aktionstag für die Polizei bundesweit ergeben hat. Auf jeden eingesetzten Polizeibeamten entfallen durchschnittlich vier Überstunden.

Wie immer und überall, so stellt sich auch bei dem Blitz-Marathon die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Effekt. Steht der Aufwand in einem passenden Verhältnis zum Erfolg? Diese Frage lässt sich nur mittelbar beantworten, und zwar mit einem Ja. Der Zahl von rund hunderttausend Fahrern, die sich verkehrswidrig verhalten haben, steht die ungleich größere Zahl von Millionen Verkehrseilnehmern gegenüber, die umsichtig gefahren sind, und die auch außerhalb solcher Blitz-Marathons umsichtig am Straßenverkehr teilnehmen. Den Innenministern geht es weniger um ein Bestrafen als vielmehr um das zukünftige Vermeiden von Geschwindigkeitsüberschreitungen mit ihren unvermeidbaren Unfallfolgen.

Anhaltspunkte für den Erfolg solcher Aktionen sind mittel- und langfristige Statistiken, deren Zahlen zwar interpretierbar, jedoch nicht widerlegbar sind. In der Unfallstatistik werden vielfach nur die Verkehrstoten aufgeführt, nicht jedoch die Folgen der vielen Unfallverletzten. Deren weiterer Lebensweg ändert sich oftmals von einer auf die andere Sekunde, weil sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, der durch die zu hohe Geschwindigkeit des anderen Verkehrsteilnehmers verschuldet wird.

Der Blitz-Marathon ist in dieser Hinsicht eine Präventivmaßnahme, über die sich jeder Autofahrer vorher informieren konnte. Wer dennoch geblitzt worden ist, der gehört zu den Unverbesserlichen.

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