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KFZ Ratgeber & Tipps

Autofahren im Ausland

Reisen - Urlaub mit dem KFZ | 20. August 2014

Wenn im Ausland ein Unfall geschieht, so ist der Schrecken oft groß. Es ist hier sehr wichtig, dass man die Ruhe bewahrt und mit Bedacht reagiert. Die wichtigsten Punkte werden im Folgenden erklärt.

Verhalten bei Unfällen im Ausland - darauf sollte man achten

Zunächst muss die Unfallstelle entsprechend abgesichert und ggf. Erste Hilfe geleistet werden. Handelt es sich um einen hohen Sachschaden oder sogar um einen Personenschaden, dann muss die Polizei hinzu gerufen werden.

In manchen Ländern (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) muss man die Polizei auch bei kleinen Schäden rufen, da ein polizeiliches Protokoll die absolute Basis für eine Regulierung des Schadens ist.

Als Nächstes müssen sämtliche relevante Daten bezüglich des Unfallhergangs notiert werden.

Dazu zählen Informationen wie die Aufnahme des Namens, der Adresse, des Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Auch Fotos aus unterschiedlichen Winkeln sind hilfreich.

Sehr wichtig ist das Mitführen eines internationalen Unfallberichts, dieser ist auf ADAC-Geschäftsstellen erhältlich.

Ist ein Personenschaden entstanden, dann muss man sich ein Attest von einem Arzt im entsprechenden Reiseland ausstellen lassen. Für den Fall, dass das Fahrzeug Totalschaden ist, sollte man einen Kfz-Sachverständigen zum Unfallort rufen, damit dieser das Auto vor der Verschrottung genau begutachten kann.

Rainer Sturm / pixelio

Nach der Rückkehr aus dem Urlaub folgt die Schadensregulierung. Hat es sich um einen Unfall im EU-Ausland bzw. in Liechtenstein, Norwegen oder Island gehandelt, dann kann man den Schaden in Deutschland regulieren lassen. Ansonsten wird sie im Reiseland vorgenommen. Bei einem Personenschaden ist es dennoch zu empfehlen, die Ansprüche unmittelbar über einen Rechtsanwalt im entsprechenden Land geltend zu machen - dies kann vieles vereinfachen.

Bußgelder im Ausland

Prinzipiell sollte man sich vor der Fahrt in den Urlaub über die Verkehrsregeln informieren, was für die eigene Sicherheit sehr hilfreich sein kann. Ist man doch einmal zu schnell unterwegs oder begeht einen anderen Verkehrsverstoß, so gibt es in einigen Fällen dennoch Hoffnung, dass man ohne ein Bußgeld davonkommt. Das gilt nicht, wenn man als Verkehrsteilnehmer von der Polizei gestoppt und direkt zur Kasse gebeten wird. Man kommt hier um eine Zahlung kaum herum. Falls man kein Bargeld mit sich führt, begleiten die Beamten einen in manchen Ländern sogar bis zum nächsten Geldautomaten oder nehmen die Personalien auf.

Oft bekommt man jedoch auch nach den Ferien einen Bußgeldbescheid zugeschickt. Das ist insbesondere seit dem 1. Oktober 2010 der Fall - Bußgelder können seitdem nämlich europaweit vollstreckt werden. Die ausländischen Behörden notieren sich das Kennzeichen des Fahrers und senden dies an das Kraftfahrt-Bundesamt, welches sich dann um den Fall kümmert.

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