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Achtung Wildwechsel!

Verkehrsrecht - StVO | 10. November 2016

Im Herbst häufen sich die Wildunfälle gerade in der Abenddämmerung und im Morgengrauen. Dann kreuzen besonders oft Rehe, Wildschweine und Füchse die Fahrbahn. In Deutschland ereignen sich jedes Jahr weit über 200 000 dieser Unfälle. Diese Zahl zeigt, dass es jeden Verkehrsteilnehmer treffen kann, hohe Sachschäden, manchmal sogar Personenschäden sind die Folge.

Vorbeugung:

Was kann der einzelne Teilnehmer am Straßenverkehr unternehmen, damit ein Wildunfall erst gar nicht passiert? Es gibt bestimmte Verhaltensweisen, an die man sich halten sollte, um die Gefahr zu minimieren, einen Wildunfall zu haben. Ganz ausschließen kann man einen Wildunfall damit allerdings nicht.

Wenn die Tage kürzer werden und im Oktober und November das Nebelrisiko steigt, ist die Sicht für den Kraftfahrzeuglenker erheblich eingeschränkt. Man sollte deshalb seine Geschwindigkeit reduzieren, damit man einem eventuellen Hindernis ausweichen oder sogar noch abbremsen kann. Vor allem auf Strecken, auf denen naturgemäß mit einem Wildwechsel gerechnet werden muss (Waldstücke und Felder), sollte die Geschwindigkeit angepasst werden. Oft wird durch entsprechende Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 142 nach der StVO - Wildwechsel) gewarnt. Der verantwortungsvolle Fahrzeuglenker fährt dann langsamer und richtet seine volle Konzentration auf den Straßenverkehr, insbesondere auf die Straßenränder. Sollte vor dem Fahrer ein Wildtier die Fahrbahn überqueren, muss damit gerechnet werden, dass weitere Tiere folgen. Gerade Wildschweine sind in Rotten unterwegs. Wenn Tiere auf der Fahrbahn stehen, sollte man diese durch Hupen aufschrecken und auf keinen Fall die Lichthupe betätigen. Durch das Fernlicht werden die Tiere geblendet und bleiben eventuell stehen, wodurch es zu einem Wildunfall kommen kann.

Wildunfall - das richtige Verhalten danach:

Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch gekracht hat, gilt als Erstes: Ruhe bewahren und Überblick verschaffen!
Danach muss unbedingt sofort die Unfallstelle abgesichert werden, damit kein weiteres Fahrzeug in die Unfallstelle fährt. Dazu stellt man in ausreichender Entfernung (mindestens 100 m) das Warndreieck auf. Sehr gut wäre es, wenn man eine Warnlampe dabei hätte, die man ebenfalls zur besseren Kenntlichmachung der Unfallstelle benutzt.

Der Fahrzeugführer sollte eine reflektierende Warnweste anlegen, damit er von anderen Autofahrern besser wahrgenommen wird. Jetzt ruft man die Polizei. Wer über eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung verfügt, dem wird der Schaden, oftmals Karosserie (Blechschäden), durch die Versicherung ersetzt. Dazu bedarf es aber einer Bescheinigung über einen Wildunfall. Diese Bescheinigung stellt entweder der Polizeibeamte oder der zuständige Jagdpächter aus.

Auf gar keinen Fall darf das tote Tier nach einem Wildunfall mitgenommen werden. Wer dies macht, der erfüllt den Tatbestand der Wilderei. Das ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe geahndet. Daher gilt: Immer die Polizei rufen, wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist.

Wer mehr dazu wissen will, wie er sich bei einem Wildunfall zu verhalten hat, findet auf dem Portal fahrerflucht.org des Berufsverbands der Rechtsjournalisten weitere interessante Infos zum Thema „Wildunfall“. Unter anderem werden dort im eBook-Ratgeber „Wildunfall“ folgenden Themen behandelt:

  • Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall
  • So können Sie einen Wildunfall vermeiden
  • Zahlt die Versicherung immer nach einem Wildunfall

 

TEILeHABER wünscht gute Fahrt!

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