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KFZ Ratgeber & Tipps

Mit dem Auto in die freie Werkstatt? Das sind die Vorteile!

Ersatzteile - Reparatur, Pflege & Wartung | 15. November 2016

Darf ich mit meinem Auto in die freie Werkstatt?

Muss man mit seinem Auto eigentlich unbedingt in die Vertragswerkstatt oder kann man auch in eine freie Werkstatt fahren? Viele haben Vorurteile gegen freie Werkstätten. Warum eigentlich?

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Das kann die freie Werkstatt

Die Kfz-Mechaniker freier Werkstätten besuchen die gleichen Kfz-Meisterschulen wie die Kfz-Mechaniker, die in einer Vertragswerkstatt arbeiten. Auch ist in der freien Werkstatt die Datenfreigabe laut der EU-Gesetze gewährleistet. Das bedeutet: Die Diagnosegeräte der freien Werkstatt können die Daten eines Fahrzeuge ebenso gut auslesen wie die Geräte, die eine Vertragswerkstatt verwendet. Generell gilt: Jeder Autofahrer hat die freie Wahl, ob er sein Auto in einer freien Kfz-Werkstatt oder in einer Vertragswerkstatt warten und reparieren lässt. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Mit dem Leasingfahrzeug in die freie Werkstatt?

Bevor es mit dem Auto in die freie Werkstatt geht, sollte man zuerst in die Vertragsunterlagen schauen. Denn: Wer ein Leasingfahrzeug fährt, bei dem kann eine Werkstattbindung an einer Vertragswerkstatt vorgegeben sein. Das bedeutet: Das Leasing-Auto darf nur in Vertragswerkstätten repariert und gewartet werden. Hält man sich nicht dran, kann es sein, dass bei der Fahrzeugrückgabe fehlerhafte Wartungsarbeiten in Rechnung gestellt werden – und das kann schnell ziemlich teuer werden!

Was steht in der Kfz-Versicherung?

Auch in der Kfz-Versicherung kann unter Umständen eine bestimmte Werkstattbindung für ein Fahrzeug vorgegeben werden. Daher sollte man sich gut überlegen, ob die vermeintlich günstigere Versicherung einen aufgrund der Werkstattbindung nicht doch am Ende teurer kommt, weil man an bestimmte Werkstätten gebunden ist.

Gut zu wissen: Die Garantie bleibt nach Besuch der freien Werkstatt erhalten

Laut der EU-Kommission erlischt die Garantie für ein Fahrzeug nicht, wenn Inspektion, Wartung und Reparatur nach Herstellervorgaben von einer freien Werkstatt durchgeführt werden. Das bedeutet: Die Garantie bleibt für ein Fahrzeug erhalten, wenn eine freie Werkstatt die Reparatur durchführt (Ausnahmen können Leasing-Fahrzeuge und bestimmte Kfz-Versicherungen sein). Auch ist ein Fahrzeug-Ersatzteil ein Originalteil, sobald es den Produktnormen und Spezifikationen entspricht, die vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben werden.

Wartungsintervalle einhalten und Service-Heft pflegen

Egal, ob man sich nun für die freie Werkstatt oder die Vertragswerkstatt entscheidet: Grundsätzlich sollte man sich penibel an die Wartungsintervalle halten, die im Fahrzeughandbuch stehen und alle Belege für Reparaturen und Inspektionen gut aufheben. Auch sollte man darauf achten, dass alle Wartungsarbeiten richtig mit Kilometerstand, Stempel und Unterschrift im Service-Heft von der Werkstatt eingetragen wurden.

TEILeHABER wünscht gute Fahrt!

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