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KFZ Ratgeber & Tipps

Partikelfilter nachrüsten - Umwelt schützen und Steuern sparen

Umwelt & Klimaschutz | 02. Mai 2014

Partikelfilter sind in diesen Tagen in aller Munde. Insbesondere Fahrer eines Diesel-Pkw’s ohne Partikelfilter wissen ein Lied davon zu singen. Denn sie müssen für den Zeitraum 01. April 2007 bis 31. März 2011 einen erhöhten Steuersatz zahlen. Sie können dieser Erhöhung des Steuersatzes entgegenwirken, indem Sie einen Partikelfilter nachrüsten.

Eine Sonderregelung gilt hierbei vom 01. August 2009 bis 31. Dezember 2009. Denn in diesem Zeitraum können Sie wahlweise eine Steuervergünstigung oder einen Zuschuss in Höhe von 330 Euro in bar erhalten, wenn Sie einen Partikelfilter nachrüsten. Ferner wird allem Anschein nach die Förderung für den Partikelfilter über diesen Zeitraum hinaus verlängert. Da die Bundesregierung im aktuellen Haushaltsentwurf für 2010 ein Fördervolumen von 36 Millionen Euro bedacht hat. Hinzu soll noch die bis 2010 nicht in Anspruch genommene Summe an Fördergeldern kommen. Demnach wird es sich um eine Gesamtsumme von 71 Millionen Euro handeln. Allerdings ist dies nur ein Haushaltsentwurf, der noch nicht bestätigt ist. Doch auch das Bundesumweltministerium will das entsprechende Gesetz zur Förderung der Partikelfilter dahingehend ändern, dass Um- oder Nachrüstungen, die nach dem Anfang des kommenden Jahres durchgeführt werden, weiterhin förderfähig sind.

Der Vorteil für die Umwelt liegt sehr klar auf der Hand, denn durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter wird der Ausstoß an Partikeln eminent verringert. Je nachdem, welches Fahrzeug Sie fahren, kann dieser Wert zwischen 30 und 40 Prozent schwanken oder im besten Fall sogar 90 % erreichen! Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter ändert sich die Abgasnorm jedoch nicht grundsätzlich, denn die anderen Schadstoffe wie HC, NOx und CO sind innerhalb dieser Norm begrenzt. Auf diese Schadstoffe nimmt der Filter allerdings keinen großen Einfluss. Allerdings wird – abhängig von der Abgasnorm Ihres Autos - eine der sieben Partikelminderungsstufen erreicht.

Was für Laien ebenso interessant sein dürfte: es können zwei unterschiedliche Partikelfilter nachgerüstet werden. Der „offene Partikelfilter“ und der „geregelte Partikelfilter“. Bei dem offenen ist es nicht nötig in das Motormanagement einzugreifen. Vorgeschrieben ist allerdings, dass mindestens 30 % Partikelminderungsrate erreicht werden. Bei der „geregelten“ Version ist eine Partikelminderungsrate von 90 % erzielbar, jedoch ist diese Nachrüstung sehr kosten- und zeitintensiv. Außerdem ist hier kein weiterer steuerlicher Vorteil zu erzielen.

Nachdem Sie die Nachrüstung mit dem Partikelfilter vollzogen haben, müssen Sie bei der Zulassungsstelle die Abnahmebescheinigung zum Nachrüsten mit dem Partikelfilter vorlegen, damit die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Somit ist auch sichergestellt, dass Ihr Fahrzeug den richtigen Partikelfilter erhält und die Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller bei fachgerechtem Einbau vom Partikelfilter dementsprechend erhalten bleiben. Was jeden Autofahrer besonders erfreuen dürfte: eine Verschlechterung der Leistung ist durch einen Partikelfilter nicht zu sehen. Insofern dürfte der ökologische Aspekt als auch die 330 Euro-Förderung sicherlich ein enormer Anreiz zur Nachrüstung mit einem Partikelfilter sein.

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