über 10 Jahre Erfahrung zertifizierte Verkäufer über 700.000 zufriedene Kunden
TEILeHABER GmbH

1. Einmalige Einrichtungsgebühr für die Registrierung, Prüfung und Freischaltung von neuen Verkäufern

Die Einstellung von Angeboten (Artikeln) setzt die Registrierung, Prüfung und Freischaltung als Verkäufer voraus. Für den damit verbundenen Aufwand wird dem Verkäufer durch TEILeHABER.de vorab eine einmalige, pauschale Einrichtungsgebühr in Höhe von 250,- Euro zzgl. MwSt in Rechnung gestellt. Der Eingang der Zahlung der einmaligen, pauschalen Einrichtungsgebühr für neue Verkäufer ist Voraussetzung für die Aufnahme des Prozesses zur Registrierung, Prüfung und Freischaltung des neuen Verkäufers.

Damit sind pauschal alle im Rahmen des Prozesses zur Registrierung, Prüfung und Freischaltung notwendigen Arbeiten und Aufwände von Seiten TEILeHABER.de abgedeckt, u.A.:

  • Unterlagen prüfen (SEPA, Gewerbeanmeldung)
  • Registrierungsdaten prüfen
  • Bonitätsprüfung
  • Bewertungen prüfen
  • Bis zu drei Testanrufe bezüglich Kundenservice
  • Persönliche Einweisung/Erklärung in "Mein-Konto", dem Verkäufer-Konto
  • Voreinstellungen prüfen (AGB, Widerruf, Versandkosten, Lieferzeit, Zahlarten, Garantie)
  • Importdatei prüfen - meist mehrfach, dazwischen Rückmeldung geben
  • Import-Config, FTP-Account, XML-Export anlegen

Die einmalige Einrichtungsgebühr ist nicht rückzahlbar; unabhängig davon, ob die Registrierung und Freischaltung als Verkäufer durch TEILeHABER.de nach Prüfung abschließend erfolgt oder nicht. Einzige Ausnahme von dieser Regel: Die Nicht-Registrierung oder Nicht-Freischaltung erfolgt ausschließlich aus Gründen, die von TEILeHABER.de zu verantworten sind.

2. Nutzungsgebühr (bei Artikelverkauf)

Kfz-Ersatzteile verkaufen war noch nie so einfach

Ersatzteile bei TEILeHABER.de zum Verkauf anzubieten, ist ganz einfach – und kostenfrei.

Als registrierter und freigeschalteter Verkäufer kannst Du wesentliche Funktionen unseres Online-Marktplatzes ohne monatliche Grundgebühr nutzen.

Kauft ein Teilesucher bei dir einen Neu-Artikel (Angebotsannahme durch den Teilesucher), so stellt TEILeHABER.de für die Vermittlung

  • von Neu-Artikel eine Nutzungsgebühr in Höhe von 9,0 % des Brutto-Verkaufspreises inklusive der Brutto-Versandkosten, zzgl. MwSt in Rechnung.
  • von Gebraucht-Artikel eine Nutzungsgebühr in Höhe von 9,5% des Brutto-Verkaufspreises inklusive der Brutto-Versandkosten, zzgl. MwSt in Rechnung.
  • von Reifen eine Nutzungsgebühr in Höhe von 4,5% des Brutto-Verkaufspreises inklusive der Brutto-Versandkosten, zzgl. MwSt in Rechnung.

Wir verdienen also nur etwas, wenn für Dich ein Geschäft zustande kommt!

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Nutzungsgebühren erfolgt bei TEILeHABER.de ausschließlich mittels des Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV). Angefallene Nutzungsgebühren eines Monats werden mit Beginn des Folgemonats dem Verkäufer gesammelt in Rechnung gestellt.

Richtlinien für die freiwillige Nicht-Ansetzung von Nutzungsgebühren

Die vom Verkäufer zu zahlende Nutzungsgebühr wird fällig, sobald der Teilesucher seine Kaufentscheidung über die Plattformen kund tut. Sollte der Kauf im Nachhinein durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht zustande kommen, kann TEILeHABER.de aus Kulanz von der Nutzungsgebühr absehen. Die jeweiligen Stornomeldungen seitens der Verkäufer sind ausschließlich über das dafür vorgesehene Storno-Tool unter „Mein Konto“ zu beantragen, dabei sind die vorgegebenen "Stornorichtlinien" einzuhalten.

Hilfe / FAQ