Nach Erhalt des Motors ist ausdrücklich darauf zu achten, dass die Gewährleistungsansprüche nur dann geltend gemacht werden können, wenn der Motor von einer Fachwerkstatt eingebaut und der Zahnriemen gewechselt worden ist.
Die Gewährleistungsansprüche gelten nur gegenüber dem Motor und nicht der Anbauteile und Dichtungen die evenrtuell noch auf dem Motor verbaut sind.
Motoren und Getriebe werden immer ohne Flüssigkeiten geliefert