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KFZ-Glossar

AHK Anhängerkupplung Definition

AHK ist das Akronym für Anhängerkupplung. Eine Anhängerkupplung gehört nicht zur Standardausrüstung eines Fahrzeugs, sie ist aber für fast jedes Fahrzeug als optionale Zusatzausstattung erhältlich. Die AHK Anhängerkupplung befindet unterhalb der hinteren Stoßstange eines Fahrzeugs. Über die Anhängerkupplung lassen sich verschiedene Anhänger, Wohnwagen und Fahrradträger, die eine dafür vorgesehene Kupplung haben, mit dem Fahrzeug verbinden.

Man unterscheidet zwischen einer starren AHK und einer abnehmbaren AHK. Bei einer starren Anhängerkupplung lässt sich der Kupplungskopf nicht abnehmen. Er ist entweder verschweißt oder verschraubt.

Die abnehmbare Anhängerkupplung hingegen lässt sich von der Quertraverse lösen.

Hier gibt’s Angebote zur AHK.

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