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KFZ-Glossar

Haftpflichtschaden Definition

Unter dem Begriff Haftpflichtschaden versteht man den Schaden, der einem Unfallbeteiligten entsteht. Im rechtlichen Sinne wird er als Geschädigter bezeichnet. Der Unfallverursacher ist nach §249 des Bundesgesetzbuches verpflichtet, dem Geschädigten den gesamten Haftpflichtschaden zu ersetzen. Der Schaden kann ein Sachschaden, Personenschaden oder ein Vermögensschaden sein.

Die gleichzeitige Abgeltung mehrerer Schadensarten ist ebenfalls möglich. Um die Verkehrsteilnehmer vor einer finanziellen Überlastung zu bewahren, ist in Deutschland der Halter eines Kraftfahrzeugs dazu verpflichtet, eine Haftpflichtschadensversicherung abzuschließen.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem Unfall die Kosten für den entstandenen Schaden. Hat der Verursacher vorsätzlich oder unter Einfluss von Drogen oder Alkohol gehandelt und oder Verkehrsvorschriften missachtet, kann es sein, dass die Versicherung die Kosten für den Schaden nicht oder nur anteilig übernimmt.

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