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KFZ-Glossar

Hauptfälligkeit Definition

Die Hauptfälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, in dem ein Fahrzeug zur regelmäßigen Untersuchung durch einen Sachverständigen vorgeführt werden muss – den TÜV-Termin. In Deutschland besteht für alle Fahrzeuge mit einer Endgeschwindigkeit höher als 45 Km/h sowie Nutzfahrzeuge die Pflicht zur Untersuchung der Fahrtüchtigkeit in bestimmten Zeitintervallen. Beim Termin der Hauptfälligkeit werden die sicherheitsrelevanten Systeme des Fahrzeuges überprüft.

Bestehen Zweifel an der einwandfreien Funktion eines oder mehrerer Systeme, kann der Fahrzeughalter zu einem neuen Termin geladen werden. In der Zwischenzeit muss er die Mängel an seinem Fahrzeug beheben. Wird der Termin zur Hauptfälligkeit vom Fahrzeughalter nicht eingehalten, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen. Dessen Höhe richtet sich nach der Länge des Zeitraumes seit Beginn der Hauptfälligkeit.

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