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KFZ-Glossar

KBA Definition

Das Akronym KBA steht für Kraftfahrt-Bundesamt. Es wurde 1957 in Flensburg eröffnet und hat auch heute noch dort seinen Sitz. Eingerichtet Im Kraftfahrt-Bundesamt werden alle Daten der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge sowie Führerscheinbesitzer, Kennzeichen und Halter erfasst. Das Punkte-Register wird dort seit Mai 1974 ebenfalls geführt. Daher sagt man umgangsprachlich "Punkte in Flensburg haben". 

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