Nebelschlussleuchten sind besonders helle Zusatzleuchten, die sich hinten am Fahrzeug befinden und dieses bei stark eingeschränkter Sicht von maximal 50 Metern für nachfolgenden Verkehr besser sichtbar machen sollen. Die meisten Fahrzeuge haben eine Nebelschlussleuchte, die sich entweder in der Mitte, oder links außen am Fahrzeug befindet. Bei zwei Nebelschlussleuchten müssen diese paarweise symmetrisch angeordnet sein.
Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 1991 erstmals zugelassen wurden, müssen obligatorisch über eine Nebelschlussleuchte verfügen. Ältere Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden. Auch für Krafträder (Motorräder, Roller, Mofas etc.) ist eine Nebelschlussleuchte nicht zwingend notwendig, aber erlaubt.
Eine Nebelschlussleuchte ist im Fahrercockpit mit einer gelben Kontrollleuchte dargestellt, die bei Benutzung sichtbar aufleuchtet. Beträgt die Sichtweite maximal 50 Meter und die Inanspruchnahme der Nebelschlussleuchte ist erforderlich, gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
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