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TEILeHABER GmbH
KFZ-Glossar

Rückfahrleuchte

Die Rückfahrleuchte oder auch der Rückfahrscheinwerfer zeigt anderen Verkehrsteilnehmern an, wenn ein Auto rückwärts fährt.

Außerdem leuchtet es die Straße für den Fahrer nach hinten ein wenig aus. Seit dem 1.1.1987 ist es laut Straßenverkehrsordnung Pflicht, mindestens eine intakte Rückfahrleuchte zu besitzen.

Früher waren diese, nicht wie heute in das Rücklicht integriert, sondern wurden teilweise auf der Stoßstange oder der Karosserie montiert. Beim Einbau muss die Rückfahrleuchte hinsichtlich Farbe, Größe, Anzahl und Position den "Economic Commission for Europe" entsprechen.

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