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KFZ Ratgeber & Tipps

Die Winterreifenpflicht ist da - das Gesetz wurde verabschiedet

Reifen - Sommer wie Winter | 22. Dezember 2014

Bei niedrigen Temperaturen um den Gefrierpunkt oder bei winterlichen Straßenverhältnissen, empfiehlt es sich Winterreifen auf das Auto aufzuziehen. Dabei verfügen alle Winterreifen über eine besonders elastische Gummimischung, die es ihnen ermöglicht, Grip auch bei sehr niedrigen Temperaturen bzw. Schnee oder Glätte aufzubauen. Gekennzeichnet werden Winterreifen über ein M+S Symbol ( M+S = Matsch und Schnee ) oder durch eine Schneeflocke. Anders als die Schneeflocke ist die M+S Kennzeichnung in Deutschland für Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist die M+S Kennzeichnung nicht geschützt. Das heißt auch nicht wintertaugliche Reifen können mit einem M+S Symbol versehen sein. Bei SUV-Reifen, asiatischen- oder amerikanischen Reifenprodukten wird oft ein M+S Symbol verwendet, auch wenn diese nicht für den Winter geeignet sind. Aus diesem Grund wurde auch die Schneeflocke eingeführt. Das Symbol mit der Schneeflocke ist daher ein eindeutiger Beweis für einen wintertauglichen Reifen. Allerdings kommt eine einheitliche und EU-weite Kennzeichnungspflicht erst im Jahr 2012. Erst dann werden alle Winterreifen mit der Schneeflocke versehen.

Im Gegensatz zu Sommerreifen verfügen Winterreifen über zusätzliche Lamellen im Profil. Diese ermöglichen eine bessere Verzahnung mit losem Untergrund und bieten daher bessere Straßenhaftung. Durch Rillen und viele kleine Einschnitte im Profil des Reifens, ebenso durch die erwähnten Lamellen, erhöht sich die Traktion beim Abrollen des Reifens.

Achten sollte man darüber hinaus auf eine Erhöhung des Reifendrucks um 0,2 bis 0,3 bar. Denn bei niedrigen Temperaturen ist die Druckerhöhung im Reifen geringer als die vom Reifenhersteller für sommerliche Temperaturen einkalkulierte. Des Weiteren ist auf Winterreifen meistens eine Laufrichtung auf dem Reifen markiert. Dies sollte man bei der Montage der Winterreifen berücksichtigen.

Bei trockenem und schneefreiem Asphalt und besonders bei höheren Temperaturen ist mit einem erhöhten Abrieb der Winterreifen zu rechnen, da die Gummimischung viel weicher ist als bei Sommerreifen. Auch zeigen sich auf trockener Strecke bei sommerlichen Temperaturen erheblich schlechtere Fahreigenschaften mit Winterreifen. Daher empfiehlt es sich Winterreifen bzw. Sommerreifen rechtzeitig zu wechseln. Sinnvoll ist es Winterreifen nach der Faustregel von O bis O (von Oktober bis Ostern) aufzuziehen.

Seit 2010 besteht in Deutschland eine Winterreifenpflicht. Allerdings ist die Winterreifenpflicht nicht nach einem bestimmten Datum gerichtet, sondern nach den Wetterverhältnissen ausgerichtet. Das bedeutet bei Glätte und Schnee auf den Straßen sind Winterreifen vorgeschrieben. Als Strafe werden 40 Euro fällig, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden 80 Euro Bußgeld fällig. Falls der Autofahrer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist bleibt der Haftpflichtschutz, im Falle eines Unfalls, erhalten. Anders sieht es allerdings bei dem Vollkaskoschutz aus. Kann die Versicherung nachweisen, dass der Fahrer fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs war, kann diese die Versicherungszahlungen kürzen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist weiterhin eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Es empfiehlt sich jedoch spätestens nach 3mm Profiltiefe die Reifen zu wechseln.

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