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KFZ-Glossar

ADAC - Definition

Der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) ist mit 19 Millionen Mitgliedern (2015) der größte Automobilclub Deutschlands. Der Hauptsitz des Mobilitätsclubs ist in München. Gegründet wurde der ADAC 1903 in Stuttgart.

Der ADAC bietet viele Dienstleistungen für Autofahrer an wie zum Beispiel Fahrsicherheitszentren oder die Produktion von Stadtplänen und Straßenkarten. Die Hauptfunktionen des ADAC sind jedoch die Unfallhilfe und die Pannenhilfe innerhalb Deutschlands.

Bei der Pannenhilfe können die gelben Fahrzeuge ("Gelber Engel") des ADAC von ADAC-Mitgliedern bei einer Panne (zum Beispiel bei einer entladenen Batterie) im Straßenverkehr gerufen werden. Die Pannenhelfer beheben diese dann vor Ort. Ist dies nicht möglich, sorgen sie dafür, dass das Auto in eine Werkstatt transportiert wird.

Der ADAC führt auch Krankenrücktransporte durch – zum Beispiel, wenn ADAC-Mitglieder im Ausland erkrankt sind. Zudem beteiligt er sich mit 55 eigenen Rettungshubschraubern stark an der Unfallhilfe in Deutschland.

Der ADAC testet auch Fahrzeuge und informiert seine Mitglieder über die Zeitschrift „Motorwelt“ über Neuigkeiten im Straßenverkehr.

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