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KFZ Ratgeber & Tipps

Neuerungen im Straßenverkehr 2015

Verkehrsrecht - StVO | 22. Dezember 2014

Gerade in den letzten Jahren gab eine Vielzahl an Änderungen im Straßenverkehr. Kaum hat man sich an die Neuregelungen im Verkehrsrecht und in der Straßenverkehrsordnung in 2014 gewöhnt, schon stehen mit Beginn des Jahres 2015 die ein oder andere neue Regelung ins Haus.

Große Änderungen in 2014

Das Jahr 2014 hatte bereits einige Neuheiten für die Verkehrsteilnehmer zu bieten. Die Novellierung des Punktesystems stellt die größte Änderung da. Seit dem Mai gilt ein System von einem bis drei Punkten, das auf die Sicherheitsaspekte im Straßenverkehr abzielt. Daher sind einige Ordnungswidrigkeiten nun punktefrei, der Entzug der Fahrerlaubnis ist dafür bereits mit dem achten Punkt erreicht. Damit einher ging eine Erhöhung der Verwarn- und Bußgelder. Für Autofahrer ist die Warnwestenpflicht die zweite wichtige Neuerung in 2014.

Zuschuss für Rußpartikelfilter

Für 2015 stehen Änderungen in unterschiedlichen Bereichen des Verkehrsrechts an. Das Nachrüsten eines Rußpartikelfilters bei älteren

Thommy Weiss / pixelio

Dieselfahrzeugen (Kfz und leichte Nutzfahrzeuge) wird zukünftig bezuschusst. Dafür stehen staatliche Gelder in Höhe von 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Kennzeichenmitnahme und Fahrzeugabmeldung

Ab Jahresbeginn 2015 ist es für jeden Fahrzeughalter möglich, bei Umzug in einen anderen Zulassungsbereich sein altes Nummernschild zu behalten. Die Pflicht zur Umkennzeichnung des Fahrzeugs entfällt. Fahrzeughalter können sich zukünftig entscheiden, ob sie die alten Kennzeichen weiterführen wollen oder neue beantragen. Auch die Abmeldung und Stilllegung eines Fahrzeugs ist ab Anfang 2015 einfacher. Über die Website des Kraftfahrtbundesamtes kann mithilfe des Sicherheitscodes auf der TÜV-Plakette und dem neuen Personalausweis das Fahrzeug online abgemeldet werden.

EU-weiter Datenaustausch

Eine weitere Änderung betrifft die Intensivierung des Austausches von Fahrzeughalterdaten zwischen den EU-Staaten. Eine erste Regelung dazu wurde bereits 2013 eingeführt, die behördliche Zusammenarbeit zur Ermittlung von Verkehrssündern wird nun enger. Fahrzeughalter entkommen ihren Verkehrsdelikten im EU-Ausland nicht mehr.

Verbandskästen und eCall

Mit Jahresbeginn müssen neue Verbandskästen eine neue DIN-Vorschrift (DIN 13164) erfüllen. Alte Verbandskästen können aber bis zum Verfallsdatum genutzt werden. Im Herbst 2015 soll eine EU-Bestimmung in Kraft treten, die für jedes Neufahrzeug das eCall-System vorsieht - einem automatischen Notrufsystem, das beispielsweise Rettungskräfte bei einem Unfall automatisch alarmiert.

Lkw-Maut wird erweitert

Zu Mitte des Jahres ist eine Erweiterung der Lkw-Maut auf autobahnähnliche Bundesstraßen geplant. Die Pkw-Maut wird allerdings nicht vor 2016 kommen. Im Laufe des Jahres 2015 werden die näheren Details dazu bekannt werden.

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