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KFZ-Glossar

ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis Definition

ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis Definition

Bei der ABE handelt es sich um die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und ihre Bestandteile. Sie bestätigt, dass ein Fahrzeug oder auch nur eines seiner Autoteile den nationalen Vorschriften entspricht und somit zugelassen ist. Eine ABE kann erlöschen. Dies geschieht, wenn das Fahrzeug oder ein Autoteil nicht mehr den aktuellen Vorschriften entspricht. Bei einem Fahrzeug bleibt die ABE bestehen, solange keine Änderungen vorgenommen werden, welche die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen.

Änderungen, die oft vorgenommen werden, sind zum Beispiel Änderungen an der Karosserie, andere Schweller, eine andere Auspuffanlage oder Tieferlegungen mit einem anderen Fahrwerk und anderen Fahrwerksfedern

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